Kurzarbeit

Die erhöhte Förderung, d.h. die volle Kurzarbeitsbeihilfe (100% Beihilfe) wird für „besonders betroffene Unternehmen bis 31.3.2022 gewährt, selbst wenn der Lockdown früher endet.<br>(Besonders betroffene Unternehmen: Umsatzrückgang von mehr als 50% zwischen 3.Qu 2019 und 3. Qu 2020 bzw. direkt vom Lockdown betroffene Betriebe) Anträge auf COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit einem Beginn der Kurzarbeit während der Zeit eines […]

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