Der Klimabonus für das Jahr 2024 beträgt je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 €. Mittels Abänderungsantrags i.Z.m. dem Klimabonusgesetz wurde im Nationalrat beschlossen, dass der Klimabonus ab einem Einkommen (maßgeblich ist das Veranlagungseinkommen) von 66.612 € versteuert werden muss.
Lohnsteuerpflichtige müssen dann eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 EStG vornehmen. Es ist eine automatisierte Datenübermittlung an das Finanzministerium vorgesehen, sodass kein administrativer Aufwand für die Empfangenden des Klimabonus entsteht – weder im Rahmen der antraglosen Arbeitnehmer:innenveranlagung (automatischer Steuerausgleich), noch, wenn die Arbeitnehmer:innenveranlagung bzw. Steuererklärung selbst vorgenommen wird.